Dirk Ahlemeyer hilft Ihnen, Ihre Schadensersatzforderungen durchzusetzen
Das weite Thema Schadensrecht ist vielschichtig und betrifft nahezu alle Lebensbereiche. Zu den wichtigsten Schadensersatzforderungen gehören Ansprüche wegen Sachschaden und Personenschaden, wobei hier der Begriff Schmerzensgeld ins Spiel kommt. Darüber hinaus vertrete ich Sie auch bei Forderungen, die Sie in Sachen Haushaltsführungsschäden oder Erwerbsschäden stellen. Ebenso verteidigen wir Sie auch gegen unberechtigte Ansprüche.
Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht bei Sachschäden und Personenschäden
Ein Sachschaden ist als materieller Schaden in der Regel eindeutig zu beziffern, weil der Wert der beschädigten Sache festgelegt und nachvollziehbar ist. Bei Forderungen in Sachen Personenschaden handelt es sich um einen immateriellen Schaden. Hierbei geht es um Schmerzensgeld und dies ist eben der Höhe nach nicht eindeutig zu benennen. Denn neben den Körperschäden müssen auch alle anderen Unannehmlichkeiten in die Bewertung einfließen, die dem Geschädigten entstehen.
Forderungen wegen Haushaltsführungsschäden
Ersatzansprüche in Sachen Haushaltsführungsschäden entstehen dann, wenn eine Person den Haushalt aufgrund eines Unfalls oder einer Körperverletzung nicht mehr führen kann. Hier besteht ein Anspruch auf Schadensersatz für Kosten, die entstehen, wenn eine Dritte Person den Haushalt führen muss.
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